Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII ist ein Angebot der Jugendhilfe Baumhaus, das jungen Erwachsenen Unterstützung über die Volljährigkeit hinaus bietet, um ihnen den Übergang in ein selbstständiges Leben zu erleichtern.

Hauptaspekte des Angebots:

Weiterführung der Jugendhilfe: Unterstützung für 18- bis 21-Jährige, in Ausnahmefällen bis 27.

Weiterführung der Jugendhilfe: Unterstützung für 18- bis 21-Jährige, in Ausnahmefällen bis 27.

Individuelle Hilfeplanung: Angepasst an persönliche Bedürfnisse und Ziele.

Individuelle Hilfeplanung: Angepasst an persönliche Bedürfnisse und Ziele.

Beratung und Begleitung: Professionelle Beratung in verschiedenen Lebensfragen.

Beratung und Begleitung: Professionelle Beratung in verschiedenen Lebensfragen.

Förderung der Eigenverantwortung: Hilfe zur Selbsthilfe, um ein eigenständiges Leben führen zu können.

Förderung der Eigenverantwortung: Hilfe zur Selbsthilfe, um ein eigenständiges Leben führen zu können.