Kinderschutzfachkraft gemäß 8a

Die Leistung „Fachkraft § 8a Kindeswohlgefährdung“ bei der Jugendhilfe Baumhaus bezieht sich auf spezialisierte Fachkräfte, die im Bereich der Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung tätig sind. Diese Fachkräfte haben die Aufgabe, Fälle von vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung zu bewerten, angemessene Maßnahmen zu planen und durchzuführen, um das Wohl des Kindes zu sichern.

Schlüsselaspekte der Leistung:

Risikobewertung: Einschätzung von Gefährdungslagen.

Risikobewertung: Einschätzung von Gefährdungslagen.

Beratung und Unterstützung: Für betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Beratung und Unterstützung: Für betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten und Institutionen.

Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten und Institutionen.

Präventive Maßnahmen: Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung.

Präventive Maßnahmen: Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung.

Intervention: Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Intervention: Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen.