Kinderschutzfachkraft gemäß 8a
Die Leistung „Fachkraft § 8a Kindeswohlgefährdung“ bei der Jugendhilfe Baumhaus bezieht sich auf spezialisierte Fachkräfte, die im Bereich der Prävention und Intervention bei Kindeswohlgefährdung tätig sind. Diese Fachkräfte haben die Aufgabe, Fälle von vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung zu bewerten, angemessene Maßnahmen zu planen und durchzuführen, um das Wohl des Kindes zu sichern.